Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Hotel am Rathaus Flensburg

Abschluss des Vertrages
Zwischen dem Gast und dem Hotel am Rathaus Flensburg kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von Hotel am Rathaus Flensburg zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn Hotel am Rathaus Flensburg Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte. Wird für die Reservierung von Hotel am Rathaus Flensburg eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind Hotel am Rathaus Flensburg bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern Hotel am Rathaus Flensburg dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann Hotel am Rathaus Flensburg über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines von Hotel am Rathaus Flensburg akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist Hotel am Rathaus Flensburg berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.

Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann Hotel am Rathaus Flensburg eine Zwischenrechnung erstellen. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Hotel am Rathaus Flensburg vorbehalten. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Hotel am Rathaus Flensburg eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

Stornierungen
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
Logis bis 10 Personen Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 4 Wochen vor der Ankunft kostenlos möglich. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an oder storniert nicht fristgerecht, so werden 90 % des Preises der gesamten Buchung fällig.
Hotelzimmer: eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die gesamte Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe, in der Saison (Mai bis Dezember) oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet Hotel am Rathaus Flensburg 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.
Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement):
Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 8 Wochen vor der Anreise erfolgt. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an oder storniert nicht fristgerecht, so werden 90 % des Preises der gesamten Buchung fällig.

Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haften der Central Betriebsgesellschaft mbH für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Central Betriebsgesellschaft mbH haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Hotel am Rathaus Flensburg bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. Central Betriebsgesellschaft mbH haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, Central Betriebsgesellschaft mbH oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden Central Betriebsgesellschaft mbH gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von Hotel am Rathaus Flensburg bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung der Central Betriebsgesellschaft mbH von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Central Betriebsgesellschaft mbH wird ausgeschlossen.

Kündigung

Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Hotel am Rathaus Flensburg ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Hat Hotel am Rathaus Flensburg begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann Hotel am Rathaus Flensburg das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von Hotel am Rathaus Flensburg in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht Hotel am Rathaus Flensburg der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hotel am Rathaus Flensburg und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Bar, Frühstücksraum etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch Hotel am Rathaus Flensburg ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Hotel am Rathaus Flensburg schriftlich bestätigt worden sind. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.

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